Ratgeber9 Min. LesezeitAktualisiert: 22.3.2026

Nach Einbruch: Was tun? Schritt-für-Schritt Anleitung

Ein Einbruch ist ein Schock. Hier erfahren Sie, was Sie jetzt tun müssen - von der Polizei bis zur Versicherung. Mit praktischer Checkliste.

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1Ruhe bewahren - auch wenn es schwer fällt

Ein Einbruch ist für die meisten Betroffenen ein tief einschneidendes, oft traumatisches Erlebnis – das Gefühl, dass Fremde in den eigenen, geschützten Rückzugsort eingedrungen sind, sitzt lange nach. Gerade deshalb ist es wichtig, in den ersten Stunden strukturiert vorzugehen und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu erledigen. Wer planvoll handelt, sichert nicht nur mögliche Spuren für die Polizei, sondern auch seine Ansprüche gegenüber der Versicherung. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch die wichtigsten Maßnahmen, damit Sie im Ausnahmezustand nichts Entscheidendes vergessen.

2Schritt 1: Sicherheit zuerst

Bevor Sie an Spurensicherung oder Versicherung denken, hat Ihre eigene Sicherheit absoluten Vorrang. Ein Einbrecher könnte sich noch in der Wohnung befinden:

  • Betreten Sie die Wohnung nicht, wenn Sie unsicher sind, ob der Täter noch da ist
  • Bei Verdacht auf eine Person in der Wohnung: sofort hinaus und die Polizei unter 110 rufen
  • Verlassen Sie das Gebäude und warten Sie an einem sicheren Ort auf die Polizei
  • Bringen Sie sich, Ihre Familie und Haustiere in Sicherheit, bevor Sie sonst etwas tun

3Schritt 2: Polizei rufen (110)

Rufen Sie umgehend die Polizei über den Notruf 110 – auch dann, wenn der Täter längst geflohen ist. Jede Minute zählt, weil frische Spuren wie Fingerabdrücke, Schuhabdrücke oder Werkzeugspuren am besten unmittelbar gesichert werden. Die Beamten nehmen den Tatbestand auf und vergeben ein Aktenzeichen, das Sie später für die Hausratversicherung zwingend benötigen. Ganz wichtig: Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts am Tatort, so verlockend das Aufräumen auch sein mag.

4Schritt 3: Nichts verändern

Der Impuls, sofort aufzuräumen und die Spuren des Eindringlings zu beseitigen, ist verständlich – doch damit vernichten Sie möglicherweise wichtige Beweise. Bis die Polizei eintrifft, gilt:

  • Nichts aufräumen, wegwischen oder reinigen
  • Möglichst keine Gegenstände anfassen, um Fingerabdrücke nicht zu zerstören
  • Aufgebrochene Fenster und Türen im vorgefundenen Zustand belassen
  • Wenn Sie den Täter gesehen haben: nicht duschen und die Kleidung nicht wechseln
  • Notieren Sie sich sofort, was Ihnen auffällt – auch scheinbar Nebensächliches kann wichtig sein

5Schritt 4: Versicherung informieren

Melden Sie den Einbruch möglichst noch am selben Tag Ihrer Hausratversicherung; die meisten Anbieter unterhalten eine rund um die Uhr erreichbare Schadenshotline. Halten Sie dafür das polizeiliche Aktenzeichen, eine erste Auflistung der gestohlenen Gegenstände sowie Fotos der Schäden bereit. Viele Versicherer schicken einen eigenen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet. Prüfen Sie außerdem, welche Fristen Ihre Police für die Schadensmeldung vorsieht – eine verspätete Meldung kann im schlimmsten Fall die Leistung gefährden.

6Schritt 5: Tür und Fenster sichern

Eine aufgebrochene Tür oder ein zerstörtes Fenster darf nicht ungesichert bleiben, sonst steht Ihre Wohnung Tätern erneut offen. Ein Schlüsseldienst kann die Tür notfalls provisorisch verschließen und anschließend ein neues, sicheres Schloss einbauen. Wurden bei dem Einbruch Schlüssel entwendet, sollten die betroffenen Schließzylinder in jedem Fall getauscht werden. Ein Schlosswechsel beginnt bei 89 € zuzüglich Material, Maßnahmen zur Nachrüstung von Einbruchschutz ab 99 €. Die Kosten für die Wiederherstellung der Sicherheit übernimmt in der Regel die Hausratversicherung – heben Sie deshalb jede Rechnung auf.

7Schritt 6: Stehlgutliste erstellen

Für die Versicherung und die polizeiliche Fahndung ist eine möglichst genaue Liste aller entwendeten Gegenstände unverzichtbar. Nehmen Sie sich dafür in Ruhe Zeit und gehen Sie Raum für Raum vor:

  • Genaue Bezeichnung und Beschreibung jedes Gegenstands
  • Ungefährer Kaufpreis und Kaufdatum
  • Seriennummern bei Elektronik, Fahrrädern und Werkzeugen
  • Fotos der Gegenstände, falls vorhanden
  • Vorhandene Rechnungen, Kaufbelege und Gutachten zusammentragen

8Schritt 7: Karten und Konten sperren

Wurden Zahlungsmittel oder Ausweisdokumente gestohlen, ist schnelles Handeln entscheidend, um finanziellen Schaden und Identitätsmissbrauch zu verhindern:

  • EC- und Bankkarten sofort über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen
  • Kreditkarten zusätzlich direkt bei der jeweiligen Bank sperren
  • Personalausweis und Reisepass beim Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt neu beantragen
  • Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ersetzen lassen
  • Bei gestohlenen Schlüsseln unbedingt die betroffenen Schlösser austauschen

9Umgang mit dem seelischen Schock

Der materielle Schaden ist oft schneller behoben als die seelischen Folgen. Viele Betroffene fühlen sich nach einem Einbruch in den eigenen vier Wänden lange unsicher, schlafen schlecht oder haben Angst, die Wohnung allein zu betreten – das ist eine völlig normale Reaktion und kein Zeichen von Schwäche. Sprechen Sie mit Familie und Freunden darüber und lassen Sie sich in der ersten Zeit nicht allein. Der Weiße Ring und andere Opferhilfe-Organisationen bieten kostenlose, vertrauliche Unterstützung an. Auch das Wiederherstellen der Sicherheit – ein neues Schloss, zusätzliche Sicherungen, eine helle Beleuchtung – hilft vielen Menschen, das Gefühl von Kontrolle zurückzugewinnen.

10Langfristig: Einbruchschutz verbessern

Ist der erste Schock überwunden, sollten Sie Ihr Zuhause gezielt besser sichern – gerade weil bereits einmal bestohlene Haushalte statistisch häufiger erneut ins Visier geraten. Die Polizei bietet über ihre Beratungsstellen eine kostenlose, herstellerneutrale Sicherungsberatung an. Für viele Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es zudem Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite der KfW. Ein Schlüsseldienst berät Sie zu einbruchhemmenden Schließzylindern mit Ziehschutz, stabilen Sicherheitsbeschlägen, Zusatzschlössern sowie Fenster- und Türsicherungen, die es Tätern deutlich schwerer machen.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung bei Einbruch?

Ja, die Hausratversicherung ersetzt gestohlene und beschädigte Gegenstände sowie die Kosten für die Reparatur und Sicherung von Tür und Schloss. Voraussetzung ist eine Anzeige bei der Polizei und die fristgerechte Meldung an die Versicherung. Bewahren Sie das Aktenzeichen, die Stehlgutliste und alle Rechnungen sorgfältig auf.

Wie schnell muss ich den Einbruch melden?

Die Polizei sollten Sie sofort verständigen, damit Spuren gesichert werden können. Der Hausratversicherung ist der Schaden meist unverzüglich, in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen, zu melden. Die genaue Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen – im Zweifel lieber früher als später melden.

Wer zahlt die Türreparatur nach einem Einbruch?

Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch von aufgebrochenen Türen, Fenstern und Schlössern übernimmt in der Regel die Hausratversicherung im Rahmen der Einbruchdiebstahl-Deckung. Heben Sie die Rechnung des Schlüsseldienstes unbedingt auf und stimmen Sie größere Maßnahmen bei Bedarf vorab mit der Versicherung ab.

Sollte ich nach einem Einbruch die Schlösser wechseln?

Wenn bei dem Einbruch Schlüssel entwendet wurden oder der Verdacht besteht, sollten Sie die betroffenen Schließzylinder auf jeden Fall austauschen lassen, da die Täter sonst jederzeit zurückkehren könnten. Auch beschädigte Zylinder gehören ersetzt. Ein Schlosswechsel beginnt bei 89 € zuzüglich Material und wird bei einem Einbruch häufig von der Versicherung getragen.

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